PKH-Nachprüfung + Lohnpfändung

  • Und wenn du nur die Miete berücksichtigen würdest, kämest du auf eine Ratenzahlungsanordnung?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen.

    Wenn mir jemand in einen BerH-Antrag Kredite reinschreibt und entsprechende Raten, lasse ich mir nachweisen (Kontoauszüge), dass tatsächlich eine Zahlung erfolgt. Es reicht eben nicht aus, dass Verbindlichkeiten bestehen, wenn diese zur Zeit der Antragstellung nicht beglichen werden, sind sie nicht zu berücksichtigen.

    Jedenfalls bei der persönlichen Beantragung von BerH habe ich durchaus schon mitbekommen, dass es selten (wenn überhaupt) Mutwilligkeit der Antragsteller ist, auch Kredite anzugeben, auf die sie gegenwärtig nichts zahlen. Sie tragen halt ihre bestehenden Kredite ein und die vereinbarte Ratenhöhe und durchschauen nicht, dass sie diese eigentlich nicht angeben sollten, wenn sie gar nicht zurückzahlen.

    Ich muss zugeben, dass ich in BerH nicht firm bin. Aber hier geht es ja auch um PKH.

    Im PKH-Vordruck lautet auch bei sonstigen Zahlungsverpflichtungen, also auch Krediten, die Angabe "Ich zahle allein davon". Wenn die Partei hier etwas einträgt und die Angaben versichert, kann man, muss sich aber keine Belege für tatsächliche Zahlungen vorlegen lassen.
    Gibt die Partei an, sie zahle, obwohl sie es tatsächlich nicht tut, täuscht sie. Mit der Folge der Aufhebung. Wie die Partei nicht durchschauen kann, was die explizite Angabe "ich allein zahle davon" bedeutet, erschließt sich nur nicht.

    Gibt die Partei zwar einen Kredit an, aber nicht, dass die darauf etwas zahle, berücksichtigt man ihn nicht.
    Eigentlich ganz simpel, wie mir scheint.

  • Hier mal konkrete Zahlen:
    Einkommen (gerundet): 1815,-€
    Wohnkosten (die jetzt aktuellen): 515,- €
    Freibeträge: 618,- €
    (Pfändung 480,- €)

    Das Ergäbe ohne Pfändung eine Rate von 250,- € mtl.

    Mit der Pfändung 45,- €

    Für mich macht es auch keinen Unterschied, ob Raten/Mieten freiwillig oder zwangsweise gezahlt werden. Insoweit wie Goetzendaemmerung:daumenrau
    Hier war es ja so, dass die Rückstände über 13 Monate aufliefen. Ich bleibe nicht über ein Jahr in einer Wohnung wohnen, die ich mir - nach einer Trennung - schlicht nicht mehr leisten kann!

    Einmal editiert, zuletzt von Atze (9. Juni 2016 um 09:45)

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