Schönen guten Tag, liebe Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
ich habe hier einen Fall auf dem Tisch, der mir Bauchschmerzen macht:
Unser Mandant hat für sein Scheidungsverfahren vor zwei Jahren PKH ohne Raten bewilligt bekommen. Jetzt bei der Nachprüfung soll er auf einmal ca. 220 € an Raten aufbringen. Bevor das entsprechende Schreiben vom seinem Rechtspfleger kam wurde seinem AG ein Pfüb zugestellt (wg. Unterhaltsforderungen im 5stelligen Bereich). Danach wird sein pfändfreies Gehalt auf rd. 800 € runtergesetzt, der Rest ist von der Ex-Frau für Unterhalt für sich und die Tochter gepfändet. Von diesen neuen Umständen weiß das PKH-Gericht noch nichts.
Jetzt meine ich, dass von dem Mandanten ja wohl kaum verlangt werden kann, von seinen verbleibenden 800 Euro noch 220 Euro an die Staatskasse abzudrücken, oder ist die Rechtslage einfach so?
Sollte der Mandant dem PKH-Bearbeiter mal den Pfüb zukommen lassen? Würde dieser das Ergebnis der Nachprüfung nochmal ändern können?
Ich lese mir hier schon die Augen ganz trocken in Büchern etc., finde aber diesen konkreten Sachverhalt in der Literatur leider nicht ...
Könnte mir da wohl jemand einen Tipp geben ... wäre echt schön.
Danke schonmal