Inventarbewertung

  • :gruebel:
    Bin zur Gutachterin bestellt worden und habe folgendes Problem: Schuldnerin hatte ein Restaurant. Das Gewerbe ist seit Oktober abgemeldet. Die angemieteten Gastronomieräumlichkeiten wurden vom Vermieter wegen Mietrückstands (über 10.000,00 EUR) fristlos gekündigt. Einziger Vermögensgegenstand ist das vor einem Jahr von dem Vermieter für 50.000,00 EUR (!) angekaufte, zum Teil mit den Räumlichkeiten fest verbundene, Inventar (Tische, Stühle, Küche, Besteck, pp.).
    Weiß jetzt gar nicht, wie ich das Inventar bewerten soll. Worauf soll ich abstellen? Auf einen möglichen Veräußerungswert im Rahmen einer Weitervermietung der Räume, oder auf einen ggf. durch Verkauf an Dritte zu erzielenden Wert, der natürlich viel geringer wäre? Und wie bewertet man sowas generell?????
    Wahrscheinlich frißt das Vermieterpfandrecht den Wert völlig auf, so dass sich auch die Anordnung einer vorl. Verwaltung nicht lohnt.
    Bin für jede Anregung dankbar.

  • Da solltest Du zunächst einmal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht findet sich eine Lösung, wobei 50.000 EUR KP sich viel anhört, aber für eine Kneipenausstattung schnell verschossen ist.

    Annsonsten wirst Du nicht umhinkönnen, mit einem Bewerter Deines Vertrauens die Sache anzugehen. Unter Zerschlagungsgesichtspunkten kommt da aber in der Regel 1/10 - 1/4 des KP raus.

    Verwertungsrecht nach IE besteht, so lese ich den Fred, nicht, so dass es auch mit § 170 InsO Essig ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Vielleicht sind die Gegenstände ohnehin Eigentum des Vermieters geworden, so dass nur ein Wertersatzanspruch, der meines Erachtens mit dem rückständigen Mietzins aufrechenbar ist, in Betracht kommt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eben das ist die Frage. Der Vermieter hat das Inventar an den Schuldner veräußert, aber das ist zum Teil fest eingebaut. Daher kann der IV nach IE im Zweifel doch gar keine Rechte daran geltend machen?!

    bin immer noch ziemlich ratlos.....

    Wende mich jetzt erstmal an den Vermieter. Vielleicht bietet der ja was an, was ich im GA verwerten kann.

    Es sei denn, jemand hat noch eine Idee?!:gruebel:

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