Hallo allerseits,
ich möchte gerne eine allgemeine Frage zu den bei Euch üblichen "Sitten und Gebräuchen" stellen, da dies bei einem Arbeitstreffen von uns (4 ) benachbarten Betreuungsrechtspflegern/innen Thema gewesen ist:
Ausgangslage: Betroffene/r zieht ins Heim, es besteht ein lebtägliches "blankes" Wohnrecht (kein Nießbrauch).
Betroffener verfügt über ausreichend liquides Vermögen/Einkommen in ausreichender Höhe um ihm einen Heimaufenthalt für längere Zeit (den mutmaßlichen Rest seines Lebens, sofern man das anhand Alter und Gesundheitszustand nach vernünftigen Erwägungen erwarten kann) zu ermöglichen.
Wir haben nun festgestellt, dass wir hier höchst unterschiedlich verfahren. Zwei von uns belehren die Betreuer gleich und rein vorsorglich über die Notwendigkeit aus dem Wohnrecht Kapital zu ziehen wenn die Wohnung vermietet oder von den im Haus lebenden Angehörigen genutzt wird.
Ein Kollege verlangt umgehend Löschung gegen Ablöse. Die 4. von uns wird erst tätig, wenn abzusehen ist, dass das liquide Vermögen des/r Betroffenen demnächst zur Neige geht und das Sozialamt mit ins Boot kommt.
Uns würde nun interessieren, wie dies die Praxis "draußen" handhabt.
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!
Mit besten Wünschen zum neuen Jahr!
Stella