Der Betreuer teilt mit, dass die Eltern des Betreuten möchten, dass der Betreute vom Erbe zurücktritt und übermittelt folgendes Schreiben der Eltern:
"Im gegenseitigen Einvernehmen ist unser Sohn einverstanden, auf das Pflichterbe beim Ableben der Eltern zu verzichten.
Zum Ausgleich bekommt er von seinen Eltern und Geschwistern materielle und finanzielle Unterstützung sowie Hilfestellung in allen Lebenslagen, soweit es uns möglich ist, seine Lebensqualität etwas zu verbessern.
Der Verzicht begründet sich damit, dass fremde Personen oder Institutionen auf das Familieneingentum (Erbe) kein Mitspracherecht haben."
Der Betreute ist insoweit verständig als dass er die Bedeutung des Anliegens seiner Eltern versteht. Er hat wohl 2 Geschwister, zu deren Gunsten er zurücktreten soll, stattdessen kümmern sich die Eltern zu Lebzeiten um ihn.
Der Betreuer hat keine Einwände gegen den Pflichtteilsverzicht. Er teilt insoweit mit:
"Der Betreute wird aufgrund seiner Behinderung lebenslang nicht ihne fremde Hilfe leben können und somit auch sein weiteres Leben in einem Heim verbringen müssen.
Dies würde bedeuten, wenn z.B. der Betreute einen größeren Barbetrag vererbt bekäme, dass dieser an den Sozialhilfeträger abgeführt werden müsste (bei überseigendem Schonvermögen).
Bei Pflichtteilsverzicht erkenne ich keine Nachteile für den Betreuten.
Der Betreute kann eindeutig den vorliegenden Sachverhalt erfassen und sich sprachlich dazu eindeutig äußern. Geschäftsfähigkeit liegt vor. Er ist auch bereit die Willenserklärung notariell beurkunden zu lassen.
Der Betreute ist blind, hat 10 Klassen-Abschluss, hat seinen Facharbeiter als Programmierer gemacht und arbeitete sogar zeitweise in einem Rechenzentrum."
Was haltet ihr davon? Ich habe ja totale Bauchschmerzen, das zu genehmigen.
Klar, es würde ihm insoweit kein Nachteil entstehen, als das Erbe zum Großteil vom Sozialhilfeträger vereinnahmt würde. Aber enterben, damit die Staatskasse keinen Zugriff hat?
Halte das für höchst fragwürdig.
Irgendwo habe ich mal etwas davon gelesen, dass in ähnlichen Fällen die Eltern auf ein "Behindertentestament" verwiesen wurden.
Was ist das denn? Habe dazu (inhaltlich) nichts finden können.
Und wäre das hier angebracht?
Oder brauche ich mir gar keine Gedanken machen, weil der Betreuer mitteilte, dass Geschäftsfähigkeit vorliegt. Andererseits lese ich aus der Akte, dass bei dem Betreuten ein frühkindlicher Hirnschaden vorliegt.
Sollte ich erst mal anhören?
Wäre eigentlich eine Aufgabenkreiserweiterung „Erbangelegenheiten“ erforderlich?
Ihr seht, ich bin ziemlich unsicher und hoffe, ihr könnt mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen.
LG
dibalao