Vergütung nach Tod des Betreuten

  • Für den verstorbenen A war ein Berufsbetreuer X bestellt. Dieser erhielt seine Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse, bisher ca. 2.500.--€.
    Als Nachlass sind 1.200.--€ Bargeld und 4.000.--€ Verbindlichkeiten gegenüber dem Pflegheim vorhanden.

    X verlangt jetzt noch eine Restvergütung von ca. 200.--€.

    Fragen:

    1. Muss diese Restvergütung aus dem Nachlass oder aus der Staatskasse bezahlt werden ?

    2. Muss das Betreuungsgericht für die zu Lebzeiten des A bezahlten Betreuer-Vergütungen bei den Erben in Höhe des Aktivnachlasses Regress nehmen ?

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