Hallo zusammen,
brüte hier über folgendem "Problem"....
C stellt Antrag auf Erteilung einer RNF-Klausel für ein VU, da Bank AB die Forderung an ihn abgetreten hat- soweit kein Problem,
ABER aus dem Urteil geht Bank AB noch als Bank A hervor, da diese in der Zwischenzeit als aufnehmender Rechtsträger mit Bank B verschmolzen ist und eben die Firma entsprechend geändert wurde....
Muss ich diese RNF auch noch in der beantragten Rechtsnachfolgeklausel zur Geltung bringen (auch ohne expliziten Antrag)- sozusagen, als "Zwischenschritt"??? Oder nur als klarstellende "Beischreibung" in die zu erteilende Klausel aufnehmen, da die Forderung der Bank A zustand? Wie gehe ich damit um?
Alle notwendigen Nachweise liegen vor!