Nochmal zum Wohnungsverkauf anhören?

  •  Ich habe eine 72 jährige Betreute, die derzeit bis September 2012 in einem geschlossenen Pflegeheim untergebracht ist. Sie hat Pflegestufe I.
    Grund für die Unterbringung ist der Alkoholmissbrauch der Betreuten, aufgrund dessen sie immer wieder in der Wohnung gestützt ist.
    Die Betreute hat über ihren Rechtsanwalt gegen die Unterbringung Beschwerde eingelegt.
    Diese wurde vom Landgericht zurückgewiesen. Derzeit macht sie eine 3 wöchige Entzugskur im Zentrum für Psychiatrie.
    Seit der Heimaufnahme der Betreuten und der ihres Ehemannes sind zur Finanzierung der Kosten etwa 50.000€ Schulden aufgelaufen. Als Sicherheit wurde die gemeinsame Wohnung der Eheleute herangezogen. Weitere Vermögenswerte sind nicht vorhanden.
    Jetzt will der Betreuer die Wohnung verkaufen. Nach den vorliegenden Gutachten ist eine Rückkehr mittelfristig gesehen nicht möglich.
    Die Betreute wurde bereits vor 1 Jahr von der Kollegin des Vorgängergerichts zur Frage des Wohnungsverkaufs angehört. Damals hat sie zähneknirschend zugestimmt, da sie davon ausging, dass ihr Mann und sie in eine kleinere Wohnung ziehen.
    Würdet Ihr die Betreute nochmal anhören? Derzeit ist sie wie gesagt in der Entzugsklinik. Der Betreuer regt die Bestellung eines Verfahrenspflegers an, was ich aber ablehne, da die Betreute zeitlich und örtlich orientiert ist und ihren Willen kundtun kann. Überlege ob ich nochmal hinfahre ( sie wird sicherlich widersprechen) oder ihr vielleicht nochmal schriftlich mitteile, dass der Verkauf nun beabsichtigt ist.
    Was meint ihr?


  • Ich würde erneut persönlich anhören.
    Die Voraussetzungen haben sich geändert, denn eine Rückkehr ist (zumindest mittelfristig) ausgeschlossen.
    Aus dem Sachverhalt entnehme ich, dass auch der Ehemann zwischenzeitlich in eine Einrichtung gezogen ist, so dass die von ihr vor einem Jahr gegebene Zustimmung jetzt auch nicht mehr zähneknirschend zu erhalten ist. Denn eine kleine Wohnung mit dem Mann wird sie auch nicht beziehen, richtig?

    Dass sie dem Verkauf nicht zustimmen wird, davon kann wohl ausgegangen werden.
    Sie kann ja ggfs. Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbeschluss einlegen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich würde erst mal beim Betreuer nachfragen inwieweit der Verkauf diesmal wirklich spruchreif ist. Gibt es denn einen Käufer? Dann würde ich mir den notariellen Vertragsentwurf vorlegen lassen und erst dann würde ich die Betroffene nochmals anhören. Das was vor einem Jahr geäußert wurde, genügt nicht als Zustimmung für den jetzigen Verkauf.
    Die Meinung der Betreuten ist außerdem m.E. gar nicht so unbedeutend, denn auch eine mittelfristige Rückkehr ist doch immerhin eine Möglichkeit, wieder die eigene Wohnung beziehen zu können. Das Problem sind hier wohl eher die aufgelaufenen Kosten.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Entziehung bei einer 72ig-Jährigen und zwangsweise Unterbringung, nur weil sie säuft. Wo sind wir denn? Jeder hat das Recht sein Leben zu versauen und muss deshalb nicht vom Staat umerzogen werden. Auch hinfallen im Suff ist erlaubt. Hat das nicht das Verfassungsgericht (oder wars "nur" der BGH) vor mehr als einem Jahrzehnt schon so gesehen?

    Die Betreute ist (alkohol)krank und im Krankenhaus, also kein auf Dauer angelegter Umzug. Iihre Wohnung ist damit geschütztes Vermögen und das auch für das Sozialamt. Wie kommst's da zu 50000€ "Heimfinanzierung"? Sehr merkwürdiger Fall!

    Zur Frage: Wohnungsverkauf, wenn Unterbringung nur bis Herbst 2012 genehmigt ist, käme bei mir nur infrage, wenn Betreute damit heute noch einverstanden ist. Also auf jeden Fall nochmals anhören.

  • Wie kommst's da zu 50000€ "Heimfinanzierung"? Sehr merkwürdiger Fall!

    Es kann sein, dass die Sozialleistung nur darlehensweise gewährt wurde. Ansonsten kommts mir auch etwas komisch vor.

    Ich würde auch noch einmal anhören. Ein Jahr ist doch schon eine lange Zeit. Ich seh das aber auch recht streng, ich höre z.B. auch nochmal an, wenn ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Hausverkauf etc. bestellt wird und dazu der Betroffene vom Richter angehört wird.

  • Die Betreute ist vor Ihrer Entzugskur schon länger im Pflegeheim ( 1 Jahr) gewesen. Anfangs freiwillig. Jetzt aber eben nicht mehr. Daher wurde eine geschlossene Unterbringung genehmigt. Ob die Unterbringung tatsächlich richtig ist, habe ich nicht zu beurteilen.

    Also man kann hier schon von einem Umzug ausgehen und die Wohnung schlecht noch als geschützes Vermögen sehen.
    Die Betreuerin hatte beim Sozialamt angefragt, ob sie die Kosten darlehensweise übernehmen. Haben sie aber abgelehnt. Daher wurde von der Kollegin des Nachbargerichts (wo der Ehemann im Pflegeheim ist) und mir ein Darlehen genehmeigt.
    Einen konkreten Käufer gibt es noch nicht, aber die Betreuerin will eben vorher wissen, ob die Genehmigung in Aussicht gestellt wird, bevor sie den Haushalt auflöst und einen Käufer sucht.

    Naja ich schaue mal, was ich da mache. Werde sie aber auf jeden Fall nochmal persönlich anhören und das Gutachten zur Unterbringung nochmal genau studieren.

  • Einen konkreten Käufer gibt es noch nicht, aber die Betreuerin will eben vorher wissen, ob die Genehmigung in Aussicht gestellt wird, bevor sie den Haushalt auflöst und einen Käufer sucht.


    Du kannst der Betreuerin doch vorher keine verbindliche Auskunft geben. Und jetzt schon anhören würde ich nicht sondern erst, wenn ein notarieller Kaufvertrag vorliegt, mindestens jedoch ein Entwurf. Was ist, wenn es noch ein halbes Jahr dauert, bis ein Käufer gefunden ist? Da ist schon wieder so viel Zeit vergangen, dass du erneut anhören musst. Bis dahin kann sich auch wieder viel geändert haben.
    Die Wohnung gehört den Eheleuten gemeinsam? Da kommt es ja nicht nur auf die Zustimmung deiner Betroffenen sondern auch auf die des Ehemannes an.
    Lass dich hier nicht zu voreilig zu einer Aussage hinreißen.

  • Wie beldel.

    Es kommt schon mal vor, dass die Betreuer anfragen, bei welchem Kaufpreis meine "Schmerzgrenze" liegt. Dann habe ich aber zumindest schon ein Gutachten oder sonstiges (sinnvolles) Papier vorliegen, aus dem sich der Wert der Immobilie ergibt.
    Eine verbindliche Angabe zur Genehmigung ist das aber nicht, ich verlange zumindest den KV-Entwurf.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ok so mache ich es. Die Betreuerin soll die Wohnung erst mal so anbieten...wenn ein konkreter Interessent zu einem angemessenen Preis vorhanden ist, höre ich an und entscheide dann, ob ich die Genehmigung in Aussicht stelle oder nicht.

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