Pullmoll, wie Du siehst, kann man das so pauschal gar nicht sagen und übrigens mal noch ein Tipp am Rande, der Erbbauzins richtet sich übrigens nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Also, sollte die Betreuerin ihr Ziel weiter verfolgen und sollte sogar ein Verkauf in Betracht kommen, kommt man um eine Wertermittlung ja sowieso nicht drumherum.
Würdest Du denn die Genehmigung jetzt wirklich nur aus dem Grund ablehnen, weil der Betroffene es finanziell nicht nötig hat mit dem Grundstück auch nur irgendetwas zu veranlassen?