Quotenpfändung im Insolvenzverfahren

  • Hallo, Inso-Freaks.

    Ich habe wieder mal ein Problem bzw. eine Verständnisfrage.

    Folgender Sachverhalt:

    Insolvenzverfahren eröffnet, diverse Gläubiger haben ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet. Wir hatten gegen den Schuldner keine Forderungen.

    Aber:
    Wir haben Forderungen gegen einen Gläubiger des Schuldners, der seine Forderungen angemeldet hatte. Es ist davon auszugehen, dass seine Forderungen festgestellt werden.
    Im Rahmen einer möglichen Schlussverteilung würde dieser Gläubiger also eine Quotenzahlung erhalten.

    Ist es nun möglich, dass wir als Gläubiger des Gläubigers diese etwaige Quote beim Insolvenzverwalter pfänden?

    Für zahlreiche und hilfreiche Meinungen wäre ich sehr dankbar

  • Es ist doch letztendlich eine Forderung wie jede andere auch. Du hast halt ein paar insolvenzrechtliche Besonderheiten wegen Stimmrecht und so, aber letztendlich ist es eine Forderung, die bei einer Quotenauszahliung sogar relativ leicht durchzusetzen ist, Du hast also kein Problem mit Beitreibung etc.

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