BGH-Entscheidung zum Streitwert einer Feststellungsklage auf v.b.u.H.

  • Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bilde mir ein, in den letzten Wochen eine Entscheidung des BGH gelesen zu haben, wonach der Streitwert für eine Klage auf Feststellung, dass eine zur Tabelle angemeldete Forderung auf v.b.u.H. beruht, sich nicht nach dem Nennwert der Forderung beziffert, sonder nach dem wirtschaftlichen Interesse (oder so ähnlich, orientiert an der Möglichkeit der Durchsetzung nach RSB).

    Leitsatz des Gerichts:
    Bei der Klage auf Feststellung, dass dem Insolvenzgläubiger ein Anspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners zusteht, ist der [Blockierte Grafik: http://www.insolvenzrecht.de/fileadmin/images/icon/vorheriger_treffer.gif]Streitwert[Blockierte Grafik: http://www.insolvenzrecht.de/fileadmin/images/icon/naechster_treffer.gif] nicht auf den vollen Nennwert der - im Übrigen auch vom Schuldner unbestrittenen - Forderung festzusetzen, vielmehr muss ein Abschlag gemacht werden, den der Senat mit 75 % für angemessen hält.
    OLG Celle, Beschl. v. 26. 9. 2006 - 4 W 178/06


    So in der Art, wie dieser hier vom OLG Celle. Und dennoch etwas anders. Ich finde die Entscheidung aber nicht wieder, glaube so langsam, dass ich mir das eingebildet habe. Aber vielleicht erinnert sich ja irgendwer von euch an derartiges?

  • @15. Meridian:

    Danke. :)

    Hm, dann liege ich wohl daneben, dass das irgendwie eine Entscheidung von "kürzlich" war. Der ist ja doch schon ein paar Tage älter.

    @Rainer:
    Bei dem Link komme ich nicht wirklich weiter. Ich google mal noch ein wenig. :)

  • Das war mein Beitrag vom 28.02.2012 zum Thema: Festsetzung der Kosten des Gläubigers für Versagungsantrag

    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für die Rechtsanwaltsgebühren kann im Verfahren über die Rechtsbeschwerde betreffend den Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 33 Abs. 1, § 28 Abs. 3, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG der Wert von 4.000 € herangezogen werden, wenn - wie hier - genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen
    BGH vom 8.2.2007, IX ZB 266/05


    fragt sich nur, ob dies hier passt.

    allerdings ergibt sich bei den Feststellungsklagen wegen vbuH der Streitwert nach den Realisierungsaussichten, da können schon erhebliche Abschläge angezeigt sein, BGH vom 22.01.2009, IX ZB 235/08

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Habt ihr denn keinen Zugriff auf eine anständige Datenbank?

    Neee, nicht wirklich. Nur insolvenzrecht.de - und da findet man sowas ja auch höchst selten. Ich bastle auch grad eher nebenberuflich an einer Zusammenstellung "RA-Kosten im Insolvenzverfahren" und da bin ich irgendwie und irgendwo über einen Leitsatz gestolpert, der m.E. noch recht frisch war. Aber wie da so ist: Man schreibt´s nicht gleich auf und denkt, ja merk ich mir... bis ich ´s brauche ... Und schwupps weg war´s.

    Ich gehe auch mal davon aus, dass der BGH nicht mehrfach über dasselbe Problem entschieden hat und deshalb Merdians Hinweis durchaus ausreichend ist.

    @Flor:
    In diesem Zusammenhang ist die von dir noch mal hochgezogene Entscheidung auch sehr interessant für mich. :)

  • Habt ihr denn keinen Zugriff auf eine anständige Datenbank?

    Neee, nicht wirklich. Nur insolvenzrecht.de - und da findet man sowas ja auch höchst selten. Ich bastle auch grad eher nebenberuflich an einer Zusammenstellung "RA-Kosten im Insolvenzverfahren" und da bin ich irgendwie und irgendwo über einen Leitsatz gestolpert, der m.E. noch recht frisch war. Aber wie da so ist: Man schreibt´s nicht gleich auf und denkt, ja merk ich mir... bis ich ´s brauche ... Und schwupps weg war´s.

    Ich gehe auch mal davon aus, dass der BGH nicht mehrfach über dasselbe Problem entschieden hat und deshalb Merdians Hinweis durchaus ausreichend ist.

    @Flor:
    In diesem Zusammenhang ist die von dir noch mal hochgezogene Entscheidung auch sehr interessant für mich. :)

    Natürlich habt Ihr Zugriff auf eine anständige Datenbank - auf die beste, wo es gibt: rechtspflegerforum.de!

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