Hallo:-),
ich habe folgendes Problem:
B1 und B2 sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und B3 ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Es handelt sich nicht um Verkehrsunfallsachen!
Also habe ich in meinem KFB eine Erhöhungsgebühr netto in Ansatz gebracht.
Das ist wohl auch die Meinung, wie sie viele von uns aus Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. A. "Umsatzsteuer Nr. 6.23 Sonderfälle, Seite 1445 kennen.
Gibt es da vielleicht auch etwas Aktuelleres zu? Das Ganze stammt ja noch aus BRAGO-Zeiten...
Ich konnte bisher leider nichts finden:-(
Die Gegenseite hat nun Rechtsmittel eingelegt. Die meint nämlich, ich hätte die Umsatzsteuer nur hinsichtlich von 2/3 des Gesamtbetrages berücksichtigen dürfen...
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!