Betreuerin hat Geld veruntreut

  • hallo,

    die Betreuerin hat ca. 5.000,-- EUR veruntreut. Bevor über einen Betreuerwechsel entschieden werden konnte, ist der Betreute verstorben.Nun muss ich ja die Schlussrechnung vermitteln. Erben sollen die Kinder des Verstorbenen sein, deren Anschriften der Betreuerin nicht bekannt sind. Was tun ?

  • Ich würde zunächst unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht. Zivilrechtlich haben die Erben des Betroffenen einen Schadensersatzanspruch. Mit dessen Geltendmachung hat das Betreuungsgericht nichts am Hut.
    Strafrechtlich ist es Sache der Staatsanwaltschaft, zu ermitteln und die mögliche Straftat zu verfolgen (die müsste natürlich vorher von dir Bescheid bekommen).
    Zur Adressermittlung der Erben empfehle ich Einblick in die Nachlassakten zu nehmen. Ich fordere die immer vom Nachlassgericht (hier das Notariat) an.

  • ... das Problem ist, dass keine Nachlassakten existieren.
    Muss evtl. eine Nachlasspflegschaft angeregt werden zur Geltendmachung der Ansprüche der Erben ?

  • Ergeben sich die Kontaktdaten der Kinder vielleicht sogar aus der Betreuungsakte? Bei uns jedenfalls teilt die Betreuungsbehörde für gewöhnlich die nächsten Angehörigen mit Name udn Adresse mit.

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