Hallo,
ich bin neu hier und schon seit Tagen am recherchieren was der Insolvenzverwalter tun muss und was nicht.
Ich mache gerade Praktikum und wir haben hier jetzt einen Fall mit einem Kita-Träger-Verein, der Insolvenz anmelden musste.
Das Inso-Verfahren wurde im Februar 2012 eröffnet.
Die Stadt hätte jetzt gerne eine Betirebskostenabrechnung von uns, da sie mit dem Träger ausgemacht hatte, dass diese bis zum 31.12.2011 eingereicht wird.
Die Kitas wurden alle zum 01.12.2011 durch andere Träger übernommen und somit betrifft die Abrechnung die Monate Januar bis November.
Die Abrechnung wird dann von der Stadt zur Rechnungsprüfung geschickt und auf Herz und Nieren geprüft.
Nun zur eigentlichen Frage, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet diese Abrechnung zu erstellen, da sie ja einen Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung betrifft ?
Weiterhin ist dieser Schritt ja auch mit Massebelastenden Kosten verbunden, also bekommt die Stadt am Ende von ihren Forderungen ja auch weniger ausgekehrt, allerdings die anderen Gläubiger auch.
Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, bin echt am verzweifeln, weil ich in keinem Gesetz etwas finde.
Betroffen ist §17 II SächsKitaG
Gruß
AK