Hallo allerseits!
Mir wurde gerade folgende Frage gestellt:
wer haftet im Falle der Antragsrücknahme für die Kosten des Teilungsversteigerungsverfahrens?
Das Verfahren wurde zunächst von Antragsteller A beantragt (+ angeordnet), von welchem auch der Vorschuss erfordert wurde.
Es erfolgte dann der Beitritt von Antragsteller B.
Sofern nun das Verfahren (infolge beiderseitiger Antragsrücknahmen) aufgehoben wird, wer haftet dann für die weiteren Kosten (die über den Betrag des geleisteten Vorschusses hinausgehen)?
Ich bin ja schon der Meinung, dass beide Antragsteller haften, aber dazu finde ich leider nichts.
Für alle hilfreichen Kommentare und Hinweise bin ich dankbar! (Über die Suchfunktion habe ich kein vergleichbares Beispiel gefunden.)
Gruß