Hallo zusammen,
hab hier ein Verfahren vorliegen.
Es gibt 2 Kläger.
Kläger zu 1 fordert angemessenen Schadensersatz, Kläger zu 2 fordert 244 EUR Schadensersatz.
Es handelt sich um einen Verkehrsunfall. Kläger zu 2 fuhr das Auto, Kläger zu 1 gehörte das Auto.
Nun die Frage im Kostenfestsetzungsverfahren über die gestritten wird.
Mehrvertretungsgebühr oder doppelte Abrechnung möglich durch Klägervertreter?