Hallöchen an alle.
Ich habe schon das halbe Forum durchsucht aber noch nichts passendes gefunden.
Mit Beschluss vom 26.9.11 ( sofortige Wirksamkeit) wurde ein ehrenamtliche Betreuer bestellt.
Dieser führt das Amt zum 1.4.2012 berufsmäßig. Die Berufsmäßigkeit wurde durch Beschluss festgestellt.
Wie werden vorliegend die Quartale gebildet?
Ich würde vom Zeitpunkt der erstmaligen Anordnung ausgehen.
Folglich wäre das erste Quartal:
1.4.12-25.6.12
Kann ich die Vergütung für den Zeitraum jetzt schon auszahlen oder muss abgewartet werden bis auch das nächst Quartal 26.6. 25.9. verstrichen ist ?
Hoffe auf eure Hilfe