ehrenamtlicher Betreuer wird Berufsbetreuer

  • Hallöchen an alle.
    Ich habe schon das halbe Forum durchsucht aber noch nichts passendes gefunden.

    Mit Beschluss vom 26.9.11 ( sofortige Wirksamkeit) wurde ein ehrenamtliche Betreuer bestellt.

    Dieser führt das Amt zum 1.4.2012 berufsmäßig. Die Berufsmäßigkeit wurde durch Beschluss festgestellt.

    Wie werden vorliegend die Quartale gebildet?

    Ich würde vom Zeitpunkt der erstmaligen Anordnung ausgehen.

    Folglich wäre das erste Quartal:

    1.4.12-25.6.12

    Kann ich die Vergütung für den Zeitraum jetzt schon auszahlen oder muss abgewartet werden bis auch das nächst Quartal 26.6. 25.9. verstrichen ist ?:gruebel:

    Hoffe auf eure Hilfe

  • Ich stimme Frog zu.

    Ich habe selber solche Fälle und stelle daher nur mal so nebenbei fest, dass hierdurch aber eben auch das Datum für Quartalsbeginn und Ende abweicht vom § 5 Abs. 4 VBVG.
    Wenn der Beschluss am 26.09. wirksam wurde, dann wäre die Vergütung erstmals nach § 5 Abs. 4 VBVG ab 27.09 zu zahlen gewesen, so dass das jetzige Quartal vom 27.6 bis 26.9. laufen würde. Das kommt nun eben daher, weil die Aufwandspauschale für ihn als Ehrenamtler seit Beschlusstag gezahlt wurde. (Was hier schon mehrfach hin und her diskutiert wurde):)

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ich berechne die Vergütung wie folgt:

    Beginn der Betreuung 26.9.11 ,berufsmäßig ab 1.4.12

    3. Quartal 1.4.12 bis 26.6.12

    4. Quartal 27.6.12-26.9.12

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!