Zweitausfertigung AG Schöneberg

  • Hallo,

    ich habe hier in der Zivilabteilung einen Antrag gem. § 104 ZPO eines österreichischen Anwaltes für eine schweizer Firma vorliegen. Er beantragt die Kosten für die Titelzweitausfertigung beim AG Schöneberg festzusetzen. Der ursprüngliche Titel (VB aus dem Jahr 1988) stammt von unserem Gericht.

    Er beantragt eine 0,3 Gebühr und die 15 € Gerichtskosten.

    Ich stehe hier aus verschiedenen Gründen auf dem Schlauch. Warum AG Schöneberg? Warum Kosten gem. § 104 ZPO? Warum ich?

    Vielleicht kann mich einer von euch erhellen.

  • bist Du evtl Vollstreckunggericht und es handelt sich um einen Antrag nach 788 ZPO . Ein ausländiscer Anwalt weiß evtl den Unterschied nich und hat es bei Dir eingereicht, weil der Schuldner dort wohnt

    Nicht nur ausländische Anwälte wissen den Unterschied oft nicht...:(

    Was hat das AG Schöneberg denn für eine zweite Ausfertigung erstellt, wenn der Titel von Euch ist?:confused:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Das AG Schöneberg hat die 2110 KVGKG angefordert. Also eigentlich eine ganz normale zweite vollstreckbare Ausfertigung. Warum Schöneberg weiß ich auch nicht.

    § 788 ZPO habe ich mir auch gedacht. Macht das dann mehr Sinn?

  • § 788 ZPO habe ich mir auch gedacht. Macht das dann mehr Sinn?

    Würde ich dort ansiedeln. Das streitige Verfahren ist ja beendet mit der Übersendung der 1. vollstr. Ausfertigung.

    Ich hatte so etwas ehrlich gesagt bisher weder in der Zivilabtl. noch in der Vollstreckungsabtl. - die Frage ist ja nach der Notwendigkeit der Kosten, also warum eine 2. vollstr. beantragt wurde.
    Wenn der Gläubiger diese verloren hat, sehe ich keinen Grund, weshalb der Schuldner die Kosten tragen soll.
    Kommt deswegen wohl auch nicht so oft vor.

    Bist Du bei einem Berliner Gericht?

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Nein. Bin nicht in Berlin. Hoher Norden.

    Nehme aber alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Es ist ein Titel des AG Schöneberg aus dem Jahre 1988 mit einer Schuldnerin die demnach hier ihren Wohnsitz hatte (und ggf. noch hat). Habe mit dem AG Schöneberg Rücksprache gehalten und die fühlen sich zuständig, so dass ich alles nach Berlin schicken werde.

    Danke an alle.

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