Hallo meine Lieben...
ich hab hier mal wieder ne Akte.. die raubt mir seid Tagen die Nerven....
Grundproblematik:
2 Anwälte die sich nicht mögen.. und es geht ums Prinzip...
Die Haupfrage ist jetzt eigentlich sind die Kosten eines Beschwerdeverfahrens Kosten des Rechtsstreits???
Innerhalb des Verfahrens (vor Urteil bzw. Berufung) wurde durch einen Rechtsanwalt gegen die Bestellung des Gutachters Beschwerde eingelegt. Beschwerde wird vom LG zurückgewiesen... Kosten trägt der Beschwerdeführer
-> KFA Beschwerdeverfahren liegt vor
Verfahren läuft vor AG weiter... Urteil ergeht.. Berufung ... LG bietet Vergleichtsvorschlag an... Parteien nehmen nach hin und her an... Beschluss ergeht... Kostenentscheidung - Kosten des Rechtsstreites in beiden Rechtszügen und des Vergleich werden gegeneinander aufgehoben...
KFA bzgl. Ausgleichung GK ergeht....
KFA bzgl. Beschwerdeverfahren ergeht... ERINNERUNG ... es wären Kosten des Rechtsstreites und nicht gesondert festzusetzen...
steh ich jetzt aufgrund der Temperaturen auf dem Schlauch? Für mich ist das Beschwerdeverfahren ein separiertes Verfahren... und nicht vom Vergleich betroffen...