Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine GbR mit zwei Gesellschaftern (zwei Bekannte), wobei ein Gesellschafter die Zwangsversteigerung (Auflösungsversteigerung) beantragt hat.
Er gibt an, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist.
Gibt es überhaupt Fälle (Argumente) in der das Amtsgericht einer einstweiligen Einstellung nach §180 Abs. 2 zustimmen muss?