Nr. 7002 VV RVG nur nach Gebühren oder auch Auslagen

  • Hallo,

    ich werde gerade etwas stutzig, weil mir ein KFA vorliegt in dem beantragt wird festzusetzen:

    Fahrtkosten für Termin 68,50 €
    verauslagte Gerichtsk. 75,00 €
    Auslagenpauschale Post 20,00 €

    In der Kommentierung steht ja, bis zur Höhe von 20,00 € höchstens jedoch 20 % der Gebühren?!

    Gebühren sind doch hier überhaupt nicht geltend gemacht, sondern nur Auslagen.

    Zählen die bei der Berechnung der Auslagenpauschale nun auch dazu? Sonst dürfte ich doch überhaupt keine Pauschale festsetzten? Dann müsste er doch einzelne Positionen geltend machen?
    Oder??

    Danke.

  • Die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG berechnet sich ausschließlich aus den Gebühren - siehe Spalte "Höhe" im VV.
    Indes:
    Handelt es sich hier überhaupt um die Abrechnung von Anwaltskosten?

  • Eine Pauschale kann hier nicht angesetzt werden.
    Ist der Antragsteller überhaupt ein Anwalt? - Klingt eher nach einer Privatperson und die kann sowieso keine Pauschale bekommen.
    Denkbar wäre aber die Festsetzung der tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die entsprechenden Belege vorgelegt werden oder die Entstehung sonstwie nachgewiesen wird.

  • Beantragt wird die Pauschale von einem PB, der kein RA ist.

    Dann wie beldel bereits schrieb: keine Pauschale nach RVG für Privatpersonen! Das JVEG sieht keine vor. Sie können, wenn sie wollen, ihre einzelnen Auslagen aufführen und müssen sie auch nachweisen.

  • Beantragt wird die Pauschale von einem PB, der kein RA ist.

    @ hexhex:
    Für den Ansatz der Pauschale bedürfte es einer Anspruchsgrundlage, die hier bisher nicht ersichtlich ist.
    Lassen sich nicht wenigstens 20 € Auslagen aus der Akte ableiten, wären diese konkret und nachvollziehbar zu berechnen.
    Über die Suchfunktion findest Du sicherlich einige weitere Kommentare zum Thema.

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