Hallo,
ich werde gerade etwas stutzig, weil mir ein KFA vorliegt in dem beantragt wird festzusetzen:
Fahrtkosten für Termin 68,50 €
verauslagte Gerichtsk. 75,00 €
Auslagenpauschale Post 20,00 €
In der Kommentierung steht ja, bis zur Höhe von 20,00 € höchstens jedoch 20 % der Gebühren?!
Gebühren sind doch hier überhaupt nicht geltend gemacht, sondern nur Auslagen.
Zählen die bei der Berechnung der Auslagenpauschale nun auch dazu? Sonst dürfte ich doch überhaupt keine Pauschale festsetzten? Dann müsste er doch einzelne Positionen geltend machen?
Oder??
Danke.