Hallo zusammen,ich hoffe mal, dass nicht alle im Urlaub sind. Habe hier eine Kostensache, die mich etwas verwirrt. Vielleicht weiß ja jemand weiter: Kostenentscheidung:
Nach übereinstimmender Erledigung hat die Beklagte für diesen Teil des Rechtsstreits die Kosten zu tragen. Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, trägt sie die Kosten.
Streitwert des Verfahrens wurde wie folgt festgesetzt:
- bis zur Klagerücknahme 147.600 €
- danach (erledigter Teil) 25.600 €.
Ich meine:
Die Beklagte trägt die anteiligen Gerichtskosten aus 25.600 EUR (Kostenrechnung: GK 25.600 / 147.600 = 601,35 EUR) sowie die anteiligen RA- Kosen aus diesem Wert (Gebühren und Auslagen aus 147.600 EUR und dann Umrechnung auf 122.600 / 25.600 ???).
Klägerin trägt die anteiligen Gerichtskosten aus 122.600 EUR (Kostenrechnung: GK 122.600 / 147.600 = 2.866,65 EUR) sowie die anteiligen RA- Kosen aus diesem Wert (Gebühren und Auslagen aus 147.600 EUR und dann Umrechnung auf 122.600 / 25.600 ???).