Hallo zusammen,
habe eine finnische Erblasserin, welche seit über 20 Jahren in Deutschland wohnt.
Sie ist verheiratet, hat drei Kinder, kein Testament hinterlassen.
Sie hat sowohl in Deutschland und auch in Finnland Grundbesitz.
Habe nun zunächst gefunden, dass das Recht des Wohnsitzstaates gilt, hier also Deutschland. Aber sofern Grundbesitz in einem anderen Staat als demjenigen, dessen Recht auf die Erbschaft anzuwenden ist, vorhanden ist, so kann auch dessen Recht Anwendung finden.
Hilfe! Hat jemand Beispiele für den Erbscheinsantrag?
Vielen Dank schon mal.