Mahlzeit!
Grundsachverhalt ist der Klassiker:
BerH wegen Bescheid des Jobcenters, nachträglicher Antrag, Widerspruch wurde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Akte wird vom Jobcenter übersandt mit der Bitte den Widerspruch innerhalb eines Monats zu begründen. Nach 3 Wochen wurde ein Widerspruchsbescheid erlassen und der Ablauf der gesetzten Frist nicht abgewartet.
Die ASt.Vertr. beantragt nun natürlich 99,96 EUR mit der Begründung, dass Sie ja den Widerspruch noch begründet hätte, wenn man denn die Frist eingehalten hätte.
Habe ich hier eine notwendige Vertretung oder bleibt es bei der Standartlösung "Keine Begründung, keine notwendige Vertretung."
Danke für eure Meinungen.