170 Kostenfestsetzungsbeschlüsse?

  • Nur mal so nebenbei:

    die Beklagten haften (gem. § 100 Abs. 1 ZPO) nach Kopfteilen für die Kosten. Kläger macht ca. 3.000 EUR Kosten geltend.

    Muss ich jetzt 170 KFB's über je 17,65 EUR erlassen oder gibt es andere Möglichkeiten (1 KFB mit allen 170 Festsetzungen, "Teilausfertigung" an jeden Bekl., ... - mir fällt im Moment sonst nichts ein, hatte sowas noch nicht).

    Allein das Rubrum sind schon 25 Seiten.

    Bin für alle Tipps dankbar.

    :confused:

  • Ich würde 1 KFB machen.
    "von den Beklagten an den Kläger je 17,65 €" oder "von den Beklagten an den Kläger 3000 €. Davon haftet jeder Beklagte für einen Betrag von 17,65€"

    Ich denke der Kläger kann dann auch gegen jeden vollstrecken; so es denn bei einem solchen Betrag nötig wird. Bzw. man kann ja dann immer noch weitere vollstreckbare Ausfertigungen erstellen.

    Alternativ mal den KLV fragen, wie er es denn gern hätte.

  • Ich würde auf jeden Fall nur einen Kfb machen. Ggf. muss der KV weitere vollstr. Ausf. beantragen.
    Mein OLG fände das auch gar nicht witzig, wenn ich 170 Kfbs mache (muss ja immer alles in einem KFb gepackt werden...).

  • Mein OLG fände das auch gar nicht witzig, wenn ich 170 Kfbs mache (muss ja immer alles in einem KFb gepackt werden...).

    Wie schon ein paar Mal festgestellt, finde ich allerdings die Auffassung des OLG F auch nicht unbedingt witzig. Ich kann jetzt nicht sagen, ob noch ein Gericht solch eine Richtung vertritt, aber merkgewürzig ist das schon.

  • wenn es eine KGE gibt, genügt ein KfB, schließlich gibts doch auch nur ein Urteil oder ein Beschluss.

    Und wenn es heißt: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und sowie die Kosten der Streitverkündeten?

    Dann wird 1 KFB wohl nicht reichen.

    Also: ich habe viele Fälle, in denen trotz nur einer Kostengrundentscheidung mehrere KFB's ergehen.

  • wenn es eine KGE gibt, genügt ein KfB, schließlich gibts doch auch nur ein Urteil oder ein Beschluss.

    Und wenn es heißt: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und sowie die Kosten der Streitverkündeten?

    Dann wird 1 KFB wohl nicht reichen.

    Also: ich habe viele Fälle, in denen trotz nur einer Kostengrundentscheidung mehrere KFB's ergehen.

    Klar reicht einer:

    In pp. werden

    a) die von dem Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten auf ... nebst ...

    b) die von dem Kläger an den Streitverkündeten zu erstattenden Kosten auf ... nebst ...

    festgesetzt.

    Dann muss sich die Geschäftsstelle Gedanken wegen den vollstreckbaren Teilausfertigungen machen, aber theoretisch möglich ist das.

    In der Praxis werden wohl alle 2 KFB's machen, außer die Leute im OLG - Bezirk FFM natürlich...;)

  • :daumenrau:wechlach::wechlach:

  • Dass man die Anzahl der KFB von der Anzahl der KGE abhängig macht, habe ich so allerdings auch noch nicht gehört.
    Jeder nach seinem Gusto - ich werde mich nicht davon abbringen lassen, bei Bedarf mehrere KFB zu fertigen. Die Kostengläubiger sind zufrieden, es bleibt übersichtlich und die SE brauchen sich um die Teilausfertigungsmaterie auch keine Gedanken zu machen. Die würden sich bei uns aber bedanken. :D


  • Habe ich so noch nie gemacht. Kann ich mir auch für die Zukunft schwer vorstellen. Es ist nämlich nicht so, dass alle Erstattungsbrechtigten zeitgleich die Kostenfestsetzungsanträge hier einreichen. Das ist eher die Ausnahme.

    Und ich kann ja nicht dem Beklagten mitteilen, er möge noch etwas abwarten, bis der Streithelfer vielleicht irgendwann mal einreicht ...

    :gruebel:


  • Nein, in deinem Beispiel machen auch wir in Ffm zwei Kfbs ;) Entscheidend ist die Anzahl der Kostengläubiger, bzw. deren RAs. Im Ausgangsfall gab es mit dem Kläger nur einen Kostengläubiger, in deinem Beispiel dagegen zwei (Bkl und Strh).

  • Ich wollte nur darstellen, dass grundsätzlich alles möglich ist. Denn man kann grundsätzlich immer alles in einen Beschluss packen, wenn man es darauf anlegt.

    Dass die Leute im OLG-Bezirk FFM dies aus deinen Erwägungsgründen, wie ja alle anderen auch, nicht machen, war mir fast klar. Denn was stört es mich am AG, was ein Richter am OLG meint. Ich muss meine Akten bearbeiten und zwar so praktisch in der Umsetzung wie möglich. Wenn ich dazu 2 KFB's mache, ist das halt so.

    Nur P. muss sich beim LG etwas vorsehen, damit er nicht ständig auf den Deckel bekommt. Skugga darf sich dann damit rumärgern...;)

  • Jaja, es gibt schon gebeutelte Gegenden... :wechlach:

  • ja, ja, läster du nur...


    Du versetzt mich ja auch immer in die Provinz... :strecker

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