Mir wurde durch einen österreichischen Rechtsanwalt angezeigt, dass über das Vermögen meiner in Wien ansässigen Schuldner-GmbH das Insolvenzverfahren nach österreichischer Insolvenzordnung eröffnet wurde.
Meine Frage nun:
Wie wirkt sich das österreichische Verfahren auf mein Versteigerungsverfahren aus? Erstreckt sich dieses überhaupt auf im Ausland belegene Immobilien?
Oder tritt der österreichische Insolvenzverwalter nun an die Stelle meines Schuldners?
Für eventuelle Auskünfte und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.