Festsetzung Zinsen nach Zahlung

  • Ich habe einen Festsetzungsantrag nach § 788 ZPO vorliegen, Schuldneranhörung ist erfolgt, Gl hat auch ZU-Vorschuss von 3,50 EUR gezahlt.
    Nun teilt der GlVertr. (noch vor Festsetzung) mit, dass der Schuldner den geforderten Betrag bezahlt hat und beschränkt den Antrag noch auf die Festsetzung der Zinsen (0,77 EUR!!!) und des Vorschusses.
    Muss ich jetzt tatsächlich noch die Zinsen festsetzen??
    Das widerstrebt mir total!:gruebel:

  • Natürlich. Schließlich besteht ein Zinsanspruch ab Eingang des KFA bei Gericht. Auch wenn es lächerlich aussieht, es gibt im KFV keine Mindestbeträge zur Festsetzung.
    Ich habe zu BRAGO-Zeiten im Rahmen einer Ausgleichung auch schon 0,19 DM festgesetzt. Ob das dann auch vollstreckt wird, ist ja eine andere Baustelle.:D

  • ja, der gläubiger hat das recht.

    allerdings würde ich dieses vorgehen nicht so hinnehmen.

    deshalb: in die kanzlei gehen (möglichst wenn andere mandanten anwesend sind) und die 77 cent persönlich vorbeibringen und für den schuldner zweckgebunden bezahlen (§ 267 bgb), möglichst dass andere das peinliche vorgehen des ra mitbekommen. dann erlischt die zinsschuld und du kannst die nicht verwendeten zustellauslagen zurückerstatten und alles ist gut!

  • ja, der gläubiger hat das recht.

    allerdings würde ich dieses vorgehen nicht so hinnehmen.

    deshalb: in die kanzlei gehen (möglichst wenn andere mandanten anwesend sind) und die 77 cent persönlich vorbeibringen und für den schuldner zweckgebunden bezahlen (§ 267 bgb), möglichst dass andere das peinliche vorgehen des ra mitbekommen. dann erlischt die zinsschuld und du kannst die nicht verwendeten zustellauslagen zurückerstatten und alles ist gut!

    Mhh, also entweder jemand nimmt sein ihm zustehendes Recht in Anspruch oder jemand anders bezahlt für eine fremden Menschen Geld? Ich weiß ja nicht....

    cchtflo, warum widerstrebt Dir die Festsetzung? Weil Papier, Porto und Deine Arbeitskraft teurer sind als der festzusetzende Betrag? Ja, sind sie, aber dennoch muss man Schuldnern nicht alles durchgehen lassen. Vollstrecken würde ich den Betrag wahrscheinlich auch nicht mehr, aber man muss ihnen auch zeigen, das verspätete Zahlungen nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!