Hallo zusammen,
ich hatte heute den Anruf einer Dame, die sich empört darüber zeigte, dass ihre evangelische Kirchengemeinde um Ende des Jahres geschlossen wird.
Nun wollte sie per einstweiliger Verfügung beim Amtsgericht erwirken, dass die Gemeinde doch bestehen bleibt.
Ich konnte sie nun erstmal davon überzeugen, dass sie sich besser an den von ihr gefundenen Fachanwalt wenden solle.
Nun hab ich mit Kirchen jeder Richtung nicht viel am Hut und wollte einfach mal fragen, ob ihr wisst, wie interne kirchenrechtlichen Beschlüsse angefochten werden könnten weil
a) ich grundsätzlich neugierig bin
b) ich nicht weiß, ob die Dame nicht doch noch die Woche bei mir aufläuft.