Anfechtung kirchenrechtlicher Beschlüsse

  • Hallo zusammen,

    ich hatte heute den Anruf einer Dame, die sich empört darüber zeigte, dass ihre evangelische Kirchengemeinde um Ende des Jahres geschlossen wird.

    Nun wollte sie per einstweiliger Verfügung beim Amtsgericht erwirken, dass die Gemeinde doch bestehen bleibt.

    Ich konnte sie nun erstmal davon überzeugen, dass sie sich besser an den von ihr gefundenen Fachanwalt wenden solle.

    Nun hab ich mit Kirchen jeder Richtung nicht viel am Hut und wollte einfach mal fragen, ob ihr wisst, wie interne kirchenrechtlichen Beschlüsse angefochten werden könnten weil

    a) ich grundsätzlich neugierig bin
    b) ich nicht weiß, ob die Dame nicht doch noch die Woche bei mir aufläuft.

  • evtl. könnten die Beschlüsse als innerkirchliche Angelegenheit der weltl. Gerichtsbarkeit entzogen sein

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich weiß von einem gleichgelagerten Fall, der durch die Medien ging. Zuständig war ein kirchliches Gericht. Jede evangelische Landeskirche und jedes katholische Bistum hat ein eigenes - internes - Kirchengericht. Entsprechendes gilt für andere Glaubensgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (s.a. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III der Weimarer Reichsverfassung).

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