Hilfe,
ich habe folgendes dringendes Problem (morgen ist VerT):
Es wurde Zuschlagsbeschwerde eingelegt. Das LG hat bisher nicht entschieden.
Neben diversen anderen Anträgen wurde nun ein Befangenheitsantrag gestellt. Der Direktor entscheidet nicht mehr vor dem morgigen VerT wegen des rechtl. Gehörs.
Wie geht es nun weiter? Darf ich zuständige Rechtspflegerin den VerT (natürlich setze ich nach § 116 ZVG aus) durchführen? Ist der VerT eine unaufschiebbare Handlung?
Oder muss der geschäftsplanmäßige Vertreter den VerT durchführen? Dann machen wir uns vielleicht wieder angreifbar.