Also ich habe folgendes Problem jetzt schon vermehrt gehabt.
Schuldner bekommt Kindergeld. Die Familienkasse bescheinigt dass mit einem normalen Schreiben. Der Drittschuldner ( Noris Bank und Deutsche Bank) erkennen die Bescheinigung von der Familienkasse nicht an und verweisen, den Schuldner darauf, dass Sie diesen üblichen Mustervordruck wollen
Familienkasse weigert sich diesen auszufüllen, da sie das rechtlich wohl nicht dürfen. Und stelllen normal Ihre Bescheinigungen aus.
Frage:
Ein Zwang zur Verwendung dieses Mustervordruckes gibt es m.E. nicht. bzw. wo finde ich da was dazu?
In 850 K Abs. 5 steht nur drinnen, dass es bescheinitgt werden kann- aber wie die Bescheinigung auszusehen hat.. wurde mit absicht nich geregelt.
Wie sollte ich hier vorgehen?
Weil letztens Ende bekomme ich dann einen Antrag auf Festsetzung nach § 850 K ABs. 5 S.4. Der Schuldner tut mir auch irgendwie leid.