Guten Morgen zusammen,
Ich war mir nicht ganz sicher ob ich im Inso-Bereich oder hier schreiben sollte... passt vermutlich in beide Forenbereiche. Ich hoffe, hier ist's okay! Nun mein SV:
Schuldner ist seit 2011 in Insolvenz. Der Inso-Verwalter erklärte im August 2012 die Freigabe des Vermögens aus der selbst. Tätigkeit aus der Insolvenzmasse gem. § 35 II InsO. Er erklärte darin somit, dass dieses Vermögen nicht mehr zur Inso-Masse gehört, und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Nun wurde von seiten des FA ein PfÜB erlassen, und zwar im Oktober 2012, wegen neuer Abgabenforderungen des Schuldners.
Jetzt fordert uns der Inso-Verwalter auf, das Konto freizumachen, da sich auf dem Konto ein Guthaben befinden würde, "welches zur Insolvenzmasse angefordert wurde".
Wie geht man in diesen Fällen vor?
Wir sind ja "Neugläubiger" - müsste uns hier der Insoverwalter nicht wenigstens in irgendeiner Art nachweisen, dass er das Guthaben tatsächlich vereinnahmen kann? Ich habe jetzt soviel zu dem Thema gelesen, dass ich mich selbst ausreichend verwirrt habe...
Über Ratschläge wäre ich dankbar.
Gruß,
NeKo