Ich habe hier eine Teilungsversteigerung, in welcher am kommenden Mittwoch Termin zur Versteigerung ansteht.
In den letzten Tagen wurde eine Auflassungsvormerkung für X im Grundbuch eingetragen.
Nun höre ich von einem Kollegen, dass das ebenfalls zur Versteigerung anstehende Haus abgerissen wurde. Eine Nachfrage bei dem Antragsteller hat dies bestätigt. Es würde noch die Kaufpreiszahlung abgewartet werden, ehe die einstweilige Einstellung bzw. Aufhebung bewilligt werden würde.
Ich denke ich werde den Termin aufheben müssen und den Gutachter nochmals losschicken, oder?