Verkehrswert neu festsetzen?

  • Ich habe hier eine Teilungsversteigerung, in welcher am kommenden Mittwoch Termin zur Versteigerung ansteht.

    In den letzten Tagen wurde eine Auflassungsvormerkung für X im Grundbuch eingetragen.

    Nun höre ich von einem Kollegen, dass das ebenfalls zur Versteigerung anstehende Haus abgerissen wurde. Eine Nachfrage bei dem Antragsteller hat dies bestätigt. Es würde noch die Kaufpreiszahlung abgewartet werden, ehe die einstweilige Einstellung bzw. Aufhebung bewilligt werden würde.

    Ich denke ich werde den Termin aufheben müssen und den Gutachter nochmals losschicken, oder?

  • Ich würde vor einer neuen Begutachtung einen weiteren Vorschuss anfordern. Da das Objekt verkauft wurde, dürfte daran kein Interesse mehr bestehen und zumindest die einstweilige Einstellung bewilligt werden.

    Werden 2 Grundstücke versteigert?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Kommt auf den Zusammenhang an. Bilden sie eine wirtschaftliche Einheit? Wenn ja, würde ich für beide Grundstücke aufheben. Wenn die Grundstücke nichts miteinander zu tun haben, kannst du ja das eine Grundstück versteigern.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Der Vorrednerin Annett schließe ich mich grundsätzlich an.

    Allerdings erwarte ich auf Grund meiner Erfahrung, dass die Terminsaufhebung wegen des Abrisses nicht notwendig ist, weil der betreibende Gläubiger sicher noch vor Durchführung des Versteigerungstermins die einstweilige Einstellung bewilligen wird und der Rpfl. dann im Einstellungsbeschluss den Termin aufheben kann.

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