Hallo in die Runde,
im Internet wird die Anzahl der Portale, die Zwangsversteigerungen veröffentlichen, immer größer. Regelmäßig werden die Verkehrswerte, teils auch Gutachten öffentlich zugänglich gemacht, allerdings keine Infos zu erzielten Kaufpreisen, etc. im Nachgang der ZV, obwohl hier interessante Informationen für Teilnehmer an Zwangsversteigerungen enthalten sind.
Wie seht Ihr die Möglichkeit für ein externes Unternehmen, aus ZV-Terminen eine Statistik zu führen, insbesondere aus Aufwands- und Datenschutzgründen?
Zwangsversteigerungsstatistik&Datenschutz
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tomas core -
1. Februar 2013 um 10:05
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Hierfür wäre ein Rechtsanwalt zu konsultieren, der in diese Richtung beraten kann.
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Null Erfolgschance weil ich niemandem diese Daten liefern werde (es sei denn es wird eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen).
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Null Erfolgschance weil ich niemandem diese Daten liefern werde (es sei denn es wird eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen).
... und dann nur zähnknirschend!
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Auch bei uns wird auf Frage der erzielte Preis aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.
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Wen es interessiert, soll in den Termin kommen. Danach gibt es keine Auskünfte mehr.
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Wen es interessiert, soll in den Termin kommen. Danach gibt es keine Auskünfte mehr.
So sieht es aus.
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Eine Liste wird von mir geführt, selbstredend nur über die Verfahren, welche ich als SV bearbeiten durfte. Diese Auswertung mit Verfahren anderer SV zu vergleichen, wäre absurd.
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Der SV, der das Gutachtenerstellt hat, bekommt von mir auch eine Nachricht über die Höhe des Meistgebotes.
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Dem Themenstarter geht es wohl weniger um die SV.
Zum angefragten Zweck dürfte auch ein SV seine Informationen nicht nutzen.
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