Ein Rechtsanwalt (mit enstsprechender Vollmacht) beantragt in einer Hinterlegung Akteneinsicht mittels Aktenübersendung auf die Kanzlei.
Habe so einen Antrag in 20 Jahren noch nicht gehabt.
Da es sich um einen Verwaltungsakt handelt kommen ja hier die Vorschriften der ZPO nicht direkt zur Anwendung.
Ebenso nicht die der Aktenversendungspauschale des GKG.
Hat hier jemand Erfahrung?
Danke.
Akteneinsicht , Aktenversendung in Hinterlegungssachen
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besserwisser -
12. Februar 2013 um 11:29
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Ich habe heute einen ähnlichen Fall bekommen, hab da auch noch keine wirkliche Ahnung, was ich machen soll....
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Habe inzwischen selbst weiter recherchiert und bin (zumindest in BW) auf Lösung gestoßen.
Nach § 5 LJKG (BW) werden in Hinterlegungssachen die Auslagen nach § 5 Abs. 1 JVKostO erhoben. Dieser verweist nun wieder auf § 137 KostO in welchem unter Absatz I, Nr. 3 die Aktenversendung mit 12,00 Euronen berechnet wird.
Fazit: Aktenversendung möglich; Kosten: 12,00 Euro.
Problem gelöst! -
Wie machen andere ? Versendet Ihr Hinterlegungsakten ?
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Ja, warum nicht?!
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Nun, sie könnte verloren gehen .
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Kann auch bei anderen Akten passieren.
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Nun, sie könnte verloren gehen .
Bis jetzt sind (manchmal leider :D) alle wieder zurückgekommen!
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Kann auch bei anderen Akten passieren.
Ich weiß, ich weiß...
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