Hallo,
ich hab folgende Problematik.
Seitens des Gerichtes wird auf Antrag eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sehr häufig eine original Vollmacht des Gläubigers angefordert.
Wir sind zugelassenes Inkassounternehmen nach RDG.
Unsere Bevollmächtigung ergibt sich bereits aus dem Vollstreckungstitel. Hier namentlich genannt.
Gibt es eine Rechtssprechung oder eine Rechtsgrundlage die besagt, dass diese Vollmachtsvorlage nicht zwingend notwendig ist, sofern sich die Bevollmächtigung bereits aus den Vollstreckungsunterlagen ergibt?
Vielen Dank