Kosten für Standesamtsauskünfte

  • Standesämter verlangen zunehmend für Auskünfte aus dem Personenstandsbüchern- bzw. registern 7.--€ (wo ist das eigentlich geregelt ?).

    Können diese 7.--€ von den Standesämtern auch verlangt werden, wenn das Nachlassgericht beim Geburtsstandesamt nur anfragt, ob sich in der Testamentskartei Einträge bezügl. eines Testaments befinden ?

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Danke für den Hinweis !
    Allerdings trifft dies nicht genau meinen Fall. Ich möchte eine Auskunft aus der Testamentskartei und nicht aus dem Personensstandsregister.

    Überhaupt: Fragt Ihr beim Geburtsstandesamt an, ob dort ein Testament registriert ist oder kann man davon ausgehen, dass das Geburtsstandesamt, sobald es vom Wohnsitzstandesamt vom Sterbefall informiert wurde, die Notare, die Testamente beurkundet haben, automatisch auffordert, die Testamente an das Nachlassgericht zur Eröffnung abzuliefern ?

  • Wenn Du in Bayern anfragst, dann wollen die meisten Gemeinden auch für Auskünfte aus der Testamentskartei Gebühren.

    Ich habe bis 2009 immer beim Geburtstandesamt/Berlin-Schöneberg angefragt, jetzt nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Beteiligte behaupten, dass mit Sicherheit ein Testament vorhanden sei und bislang ging weder eine Mittelung ein noch wurde ein Testament abgeliefert.

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