Standesämter verlangen zunehmend für Auskünfte aus dem Personenstandsbüchern- bzw. registern 7.--€ (wo ist das eigentlich geregelt ?).
Können diese 7.--€ von den Standesämtern auch verlangt werden, wenn das Nachlassgericht beim Geburtsstandesamt nur anfragt, ob sich in der Testamentskartei Einträge bezügl. eines Testaments befinden ?