Guten Morgen zusammen,
ich habe aufgrund eines Ersuchens eine Sicherungshypothek eingetragen. Am nächsten Tag wurde mir bekannt, dass der Eigentümer (=Schuldner) noch weiteres Eigentum besitzt, welches in einem anderen Grundbuchblatt steht. Zu diesem weiteren Grundbesitz war die Sicherungshypothek aufgrund des gleichen Ersuchens bereits vor meiner Sicherungshypothek durch einen Kollegen eingetragen worden. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich nicht eintragen dürfen, da nunmehr die selbe Forderung doppelt gesichert ist...
Aus dem Ersuchen, das mir vorgelegen hat, ist jedoch in keiner Weise ersichtlich, dass dieses auch zu einem anderen Grundbuchblatt eingereicht wurde. Amtswiderspruch kommt daher m.E. nicht in Betracht. Aus meiner Sicht habe ich doch zum Zeitpunkt der Eintragung aufgrund Unwissenheit keine gesetzliche Vorschrift verletzt.
Wie gehe ich nun stattdessen vor? Schreibe ich Gläubiger und Schuldner an und wirke darauf hin, dass der Gläubiger die Löschung beanragt/ ersucht? Wenn der nicht mitmacht: käme Grundbuchberichtigung in Betracht? Ich stehe auf dem Schlauch und hoffe, dass von euch jemand eine Idee hat