Grundsätzliche Frage zur Teilabtretung

  • Hallo zusammen!

    Eingetragen III/1 100.000,- € mit 15% Zinsen seit dem 1.10.1999 und einer einmaligen Nebenleistung von 10 %.
    Abgetreten wird nun ein rangletzter Teilbetrag in Höhe von 50.000,- € nebst Zinsen seit dem 1.10.1999 und der Nebenleistung.

    Der Baustein sieht dann ja vor, dass eingetragen wird: 50.000,- € abgetreten nebst Zinsen seit dem 1.10.1999. Die alternative "anteilige Zinsen" gibt es dabei ja nicht. Gemeint ist doch aber immer, dass nur die Zinsen auf 50.000,- € seit dem 1.10.1999 abgetreten werden sollen oder?

    Und bezüglich der Nebenleistung: Wenn in der Abtretung nichts von anteiliger Nebenleistung steht sondern eben nur Abtretung des Teilechts und der Nebenleistung, ist dann die gesamte Nebenleistung abgetreten und für den ursprünglichen Gläubiger bleibt nichts mehr?

    Danke schon mal für die Hilfe!!

  • :gruebel: also bei uns (Brandenburg) komme ich bei dem Teilabtretungsbaustein mit der rechten Maustaste auch an die Variable anteilige Zinsen ran. Wenn du unsicher bist was denn nun tatsächlich abgetreten wurde, musst du beanstanden. Ich lese aber die Urkunde die das Wort nebst den Zinsen enthält immer als Teilabtretung der anteiligen Zinsen.

  • Alles klar, danke erstmal.

    Nur verstehe ich dann leider immernoch nicht ganz, warum es überhaupt die Auswahlmöglichkeit "nebst Nebenleistung" oder "nebst anteiliger Nebenleistung" gibt, wenn sich doch der Anteil der abgetretenen Nebenleistung immer nach der Hauptforderung (bzw. dem Teil der Hauptforderung) richtet...:confused:

  • Vermutlich zur Klarstellung. Bei uns gibt es den Baustein nicht. Dass die "anteiligen" Zinsen/Nebenleistungen abgetreten werden, ist die nächstliegende Bedeutung der Erklärung "Abtretung mit Zinsen/Nebenleistung". Zur (hier dann: zusätzlichen) Abtretung des gesamten Zinsrechts siehe Schöner/Stöber Rn 2393 (mit Fußnote 55). Beim Muster zur Teilabtretung im Schöner/Stöber (Rn 2407) steht ebenfalls weder in der Abtretungserklärung noch im Eintragungsvermerk ein Hinweis auf eine "anteilige" Abtretung der Zinsen.

    Siehe auch "Nebenleistung zur ..."

    2 Mal editiert, zuletzt von 45 (18. April 2013 um 16:30)

  • Aus einem alten Handbuch des bayerischen Justizministeriums für Mustereintragungen:

    "Teilabtretung einer Hypothek/Grundschuld:

    ... DM abgetreten
    . mit Zinsen seit ...
    . mit Zinsen und Nebenleistungen seit ...
    . mit Nebenleistungen seit ...
    . ohne Zinsen/Nebenleistungen
    ..."

  • wie nemo und 45, sofern die Abtretungserklärung insoweit schlüssig ist. Der schlankere Abtretungsvermerk ist auch nicht widersprüchlich oder irreführend, weil der Bezug auf das abgetretene Kapital "in der Natur der Sache" liegt.

  • In seltenen Fällen ist in Grundschuldbestellungsurkunden die betragsmäßige Angabe der Nebenleistung vereinbart, zumeist ist jedoch der prozentuale Bezug zur Hauptforderung gegeben.

    Soweit demnach nur ein Teilbetrag abgetreten ist, bezieht sich die Abtretung der Zinsen und Nebenleistung, die prozentual im Grundbuch eingetragen sind, auch nur auf den entsprechenden Teilbetrag.

    Warum ein Baustein auch die Möglichkeit der Abtretung der anteiligen Nebenleistung beinhaltet, ist vielleicht den ursprünglichen Textbausteinen des betr. Landes geschuldet, die als Vorlage für die Vorgabe im elektronischen System dienten, oder eben der betragmäßigen Angabe.

  • Ich soll eine Teilabtretung eintragen. Zedent ist eine S...kasse, für die vermutlich deutschlandweit die gleichen Vordrucke verwendet werden, sodass ich hoffe, ihr wisst, welches ich meine;).

    Zur Fußnote 4 steht dort, dass sonstige Nebenleistungen, sofern sie abgetreten werden, mit Höhe und Rangverhältnis anzugeben sind. Bei Teilabtretungen bezieht sich die Nebenleistung ja regelmäßig - wie die Zinsen - nur auf das anteilige Recht. Hier wird von dem Recht in Höhe von 100.000 € ein Teilbetrag in Höhe von 20.000 € im Rang nach dem Rest eingetragen.

    Bezüglich der Fußnote 4 wird dann bei der Nebenleistung erwähnt "anteilig 20.000 €, nach 80.000 €". Was soll diese ausdrückliche Regelung noch bezwecken, wenn das doch schon aus der Natur der Sache so ist? Oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Beantragt ist die Eintragung einer Teilabtretung.

    Neben dem Teilbetrag werden die Nebenleistungen und Zinsen seit dem Tag der Eintragung abgetreten.

    Ist das bestimmt genug? Mit "Tag der Eintragung" könnte theoretisch auch das Datum der Eintragung der Teilabtretung gemeint sein, oder?

  • Eben deshalb würde ich beanstanden, wenn es sich nicht noch anderweitig aus der Urkunde ergibt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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