Hallo zusammen,
ich habe einen ziemlich verzwickten Fall und hoffe auf eure Unterstützung!
Die Schuldnerin ist eine GmbH bestehend aus 97 Mitarbeitern, die zur Räumung ihrer Firmenräume verurteilt worden ist. Das Urteil ist von August 2012.
Räumungstermin war ursprünglich der 03.04.2013.
Die Schuldnerin stellte, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, einen Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO (Form und Frist okay), dahingehend, dass die Vollstreckung bis zum 31.07.2013 ausgesetzt wird, da sie bis dahin neue Gewerberäume in Aussicht hat. Das Verfahren wurde zunächst einstweilen eingestellt und die Gläubigerin angehört. Der am 03.04.2013 ist inzwischen obsolet, da das Verfahren sich hingezogen hat.
Es geht nunmehr um entgültige Entscheidung über den Vollstreckungsschutzantrag. Die Schuldnerin legt mir bislang einen Umzugsvertrag mit einer entsprechenden Spedition vor. Das Umzugsdatum ergibt sich daraus allerdings nicht. Ein Mietvertrag bzgl. neuer Gewerberäume soll die Tage eingereicht werden.
Für den Fall, dass der Mietvertrag eingereicht wird und sich daraus ergibt, dass die Schudnerin die neuen Räume tatsächlich ab 01.08.2013 beziehen kann, wäre dann Räumungsschutz unter der Bedingung der Zahlung einer Nutzungsentschädigung zu gewähren?
An wen wäre die Nutzungsentschädigung zu zahlen bzw. wer überwacht die Zahlungen?
Für Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar!