Ich hatte schon Schuldner die haben letztlich auf einer monatlichen Freigabe bestanden, der Aufwand hat sich dann auch in Grenzen gehalten, da weder die Anträge noch meine Beschlüsse besonderst ausgefeilt und umfangreich waren.
Wenn der Schuldner einen konkreten Antrag stellt, sollte man auch nicht versuchen ihm etwas anderes aufzwingen zu wollen, als er haben will und ihm evtl. Nachteile bringen kann nur um weniger Arbeit mit dem Fall zu haben.
natürlich nicht aufzwingen, aber ihn auf die Folgen und Hintergründe seiner Antragstellung hinweisen und ihm andere (bessere und einfacherere) Wege aufzuzeigen gehört für mein Verständnis zu meinen Aufklärungspflichten dazu!
Für wen?