§ 850 k ZPO bei monatlich schwankendem Einkommen

  • Ich hatte schon Schuldner die haben letztlich auf einer monatlichen Freigabe bestanden, der Aufwand hat sich dann auch in Grenzen gehalten, da weder die Anträge noch meine Beschlüsse besonderst ausgefeilt und umfangreich waren.

    Wenn der Schuldner einen konkreten Antrag stellt, sollte man auch nicht versuchen ihm etwas anderes aufzwingen zu wollen, als er haben will und ihm evtl. Nachteile bringen kann nur um weniger Arbeit mit dem Fall zu haben.

    natürlich nicht aufzwingen, aber ihn auf die Folgen und Hintergründe seiner Antragstellung hinweisen und ihm andere (bessere und einfacherere) Wege aufzuzeigen gehört für mein Verständnis zu meinen Aufklärungspflichten dazu!

    Für wen?

  • für alle!
    dem Schuldner sparts das monatliche vorbeirennen und die zustellungskosten, dem Gläubiger sparts die ständige anhörerei, dem drittschuldner sparts den jedesmal neuen beschluss, dem gerichts sparts die zusätzliche arbeit

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • für alle!
    dem Schuldner sparts das monatliche vorbeirennen und die zustellungskosten, dem Gläubiger sparts die ständige anhörerei, dem drittschuldner sparts den jedesmal neuen beschluss, dem gerichts sparts die zusätzliche arbeit

    Ich würde glatt vermuten, dass die Reihenfolge etwas verändert wurde ;)

  • natürlich hat man seinen eigenen Winkel besonders im Blick;)
    Aber ändert nichts daran, dass ich das wirklich für alle Beteiligten (beim Drittschuldner lässt sich streiten) für eine brauchbarere und weniger aufwendigere Lösung halte

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • für alle!
    dem Schuldner sparts das monatliche vorbeirennen und die zustellungskosten, dem Gläubiger sparts die ständige anhörerei, dem drittschuldner sparts den jedesmal neuen beschluss, dem gerichts sparts die zusätzliche arbeit

    Ich würde glatt vermuten, dass die Reihenfolge etwas verändert wurde ;)


    finde, dass der Drittschuldner bei dieser Kreativ-Lösung eher am schlechtesten bei weg kommt.

  • ja vielleicht, man darf aber auch net vergessen, dass der Drittschuldner bei monatlichen Beschlüssen jedesmal nen neuen Betrag händisch einpflegen muss - ob das anders is, wenn ein "einmalbeschluss" kommt, weiß ich net.
    Könnte mir aber schon vorstellen, dass es lästig ist, jeden Monat ne neue Entscheidung zu kriegen, die Akte wird dicker und dicker...ach ich weiß es nicht, vielleicht hast du recht und der Drittschuldner ist der Gebissene bei der Lösung!

    Dadurch macht man es wenigstens 3 von 4 Beteiligten (auf zulässigem Weg) recht... (wobei es natürlich besonders blöd ist, dass derjenige, der am wenigsten für die Entscheidung kann, der "Leid"tragende ist.)

    ALLE kann man in dem Bereich sowieso so gut wie nie zufriedenstellen.

    Unterm Strich hält sich mein Mitleid aber vor dem Hintergrund in Grenzen, dass den Arbeitgeberdrittschuldnern sowas ständig und ohne mit der Wimper zu zucken zugemutet wird- und da werden nicht einmal die genauen Beträge aus der Tabelle wiedergegeben.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • ja vielleicht, man darf aber auch net vergessen, dass der Drittschuldner bei monatlichen Beschlüssen jedesmal nen neuen Betrag händisch einpflegen muss - ob das anders is, wenn ein "einmalbeschluss" kommt, weiß ich net. Könnte mir aber schon vorstellen, dass es lästig ist, jeden Monat ne neue Entscheidung zu kriegen, die Akte wird dicker und dicker...ach ich weiß es nicht, vielleicht hast du recht und der Drittschuldner ist der Gebissene bei der Lösung! Dadurch macht man es wenigstens 3 von 4 Beteiligten (auf zulässigem Weg) recht... (wobei es natürlich besonders blöd ist, dass derjenige, der am wenigsten für die Entscheidung kann, der "Leid"tragende ist.) ALLE kann man in dem Bereich sowieso so gut wie nie zufriedenstellen. Unterm Strich hält sich mein Mitleid aber vor dem Hintergrund in Grenzen, dass den Arbeitgeberdrittschuldnern sowas ständig und ohne mit der Wimper zu zucken zugemutet wird- und da werden nicht einmal die genauen Beträge aus der Tabelle wiedergegeben.

    Mir geht es nicht darum, wer bei welcher Lösung am besten oder schlechtesten weg kommt, sondern darum, wie es bei wechselndem Einkommen richtig zu machen wäre.

  • Wie willst Du das machen, wenn der Schuldner die Freigabe für sein in diesem Monat erzieltes Einkommen beantragt?

    Über den Antrag darfst Du nicht hinausgehen.

    Der Schuldner beantragt das, was ich selbst für ihn auf der Rechtsantragstelle aufnehme. Damit dürfte die Frage beantwortet sein.:)

    Ich habe noch keinen Schuldner erlebt, der selbst genau wusste, was er beantragen soll, und das noch bei schwankendem Einkommen. Wenn ihm mein Vorschlag nicht passt, kann er ja zum Anwalt gehen. Den wird er garantiert auch nicht jeden Monat für einen neuen Antrag bezahlen wollen, und eine PKH-Beiordnung gibt es ganz gewiss nicht auf Dauer.

  • Hast natürlich vollkommen recht, allerdings gíbt es hier ja (zumindest im moment) 2 verschiedene gangbare Wege.

    und bei der Überlegung welchen Weg man vorzieht, darf man denk ich schon darüber nachdenken, wer wie wo wann welchen Nachteil und Aufwand hat. (um die Diskussion nicht nochmal aufbrechen zu lassen: SELBSTVERSTÄNDLICH kommt es auf den Schuldnerantrag an!)

    Aber lassen wir das; die Argumente sind ausgetauscht; gangbare, zulässige Wege gefunden; wir spalten Haare (denk ich). ich für meinen Teil bin zufrieden :)

    @ andy k. ganz genau;)

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    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Hast natürlich vollkommen recht, allerdings gíbt es hier ja (zumindest im moment) 2 verschiedene gangbare Wege.

    Es gibt meiner Meinung nach nur einen richtigen Weg! Den, der § 850k ZPO vorgibt.

    und bei der Überlegung welchen Weg man vorzieht, darf man denk ich schon darüber nachdenken, wer wie wo wann welchen Nachteil und Aufwand hat. (um die Diskussion nicht nochmal aufbrechen zu lassen: SELBSTVERSTÄNDLICH kommt es auf den Schuldnerantrag an!)

    Wie oben!

    Aber lassen wir das; die Argumente sind ausgetauscht; gangbare, zulässige Wege gefunden; wir spalten Haare (denk ich). ich für meinen Teil bin zufrieden :)

    Beachtung gesetzlicher Vorschriften ist für Dich Haarspalterei?

    @ andy k. ganz genau;)

    Dann frage ich mich, warum sich die Arbeitgeber die teilweise hohe Arbeitsbelastung auf sich nehmen sollen und bei schwankendem Einkommen den pfändbaren Betrag monatlich berechnen müssen.

    Sie könnten doch dann ganz einfach in Anlehnung an Deine Argumentation einen Mittelwert feststellen und dann monatlich immer den gleichen pfändbaren Betrag aus dem Mittelwert einbehalten und an den Gläubiger überweisen.

    Bei diesen Argumenten bin ich aus der Diskussion raus. :(

  • MH -.-habe das Gefühl, du WILLST mich grade falsch verstehen -.-

    Ich denke, es gibt mehr als einen richtigen Weg, den §850 k ZPO zulässt.

    Und natürlich meine ich damit nicht die oben in #5 von mir angesprochenen "Möglichkeiten" (die wie ich ja auch schon geschrieben habe) ganz und gar unbefriedigend sind.

    Vielmehr spreche ich davon, dass es m.E. möglich und zulässig ist monatlich einen neuen Freibetrag festzusetzen, oder auch einmal wie Andy K. beschrieben hat die Tabelle (teilweise) direkt in den Tenor aufzunehmen.

    Und nein, die Beachtung gesetzlicher Vorschriften ist für mich sicherlich keine Haarspalterei; was ich damit (das war wirklich missverständlich formuliert) meinte war, dass m.E. 2 zulässige, gangbare Wege gefunden sind und die Diskussion, welcher Weg denn jetzt für wen arbeitsintensiver, toller oder sonstwas ist, letzten Endes überflüssig ist.

    Wo sich aus meiner Argumentation ergeben könnte, dass ein Drittschuldner sowas veranstalten könnte, sehe ich nicht.
    Wenn sich das auf meinen obigen Post #5 bezogen hat mit meinen ersten "Ideen", der ist, wie gesagt überholt

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    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ich glaube überhaupt nicht, dass das auch nur annähernd vergleichbar ist:
    1. Ein monatliche Blick d.d. Arbeitsgeber in die Pfändungstabelle (häufig sogar EDV-gestützt)
    2. Ein monatlicher Antrag des Schuldners auf der Rechtsantragstelle, die Gewährung rechtlichen Gehörs an den Gläubiger, die Entscheidung nach 10 Tagen, die Zustellung an Schu, DS und Gl ......

    Ansonsten halte ich weder die von mir vorgestellte einmalige Beschlusslösung für nicht legitim als auch die Lösung über ein mittleres Einkommeln, wenn Gläubiger und Schuldner damit einverstanden sind - und über nichts anderes reden wir hier.

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