Ausschlagung bei kubanischer Staatsangehörigkeit

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich verzweifel gerade am Internationalen Recht.

    Ich hatte den Anruf eines Rechtsanwalts, der quasi eine Ausschlagung ankündigt. Verstorben ist eine kubanische Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in Deutschland (so seit ca. 3-5 Jahren). Jetzt möchte deren Tochter (ebenfalls kubanische Staatsangehörige) das Erbe nach Ihrer Mutter ausschlagen.

    Was ich (unter fleißiger Mithilfe meiner Kollegin) rausgefunden habe, ist, dass auf das kubanische Recht abzustellen wäre. Nun finde ich leider absolut nichts über das kubanische Erbrecht. Gibt es da eine Ausschlagung? Und wenn ja: Wie hat diese zu erfolgen?
    Hatte das schon mal jemand?

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Art. 25 EGBGB und Art. 11 EGBGB

    entsprechende Ausführungen, die Rückschlüsse auf dein Verfahren zulassen, siehe hier:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ung-in-Schweden

    Ergo: Ausschlagung in notariell begl. Form und alles ist "in Butter".

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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