Guten Morgen, habe hier im folgendenen ein Testament, in dem es heißt:
"So will ich dem Sohn A meiner einzigen Schwester B meine Eigentumswohnung in Musterstadt nach meinem Ableben überlassen, weil er mich immer so gut umsorgt und gepflegt hat."
Der Nachlass besteht aus der Eigentumswohnung im Wert von 150.000 Euro und Fonds+Bankvermögen im Wert von 50.000 Euro.
Weitere Personen sind im Testament nicht erwähnt. Die Eltern der Erblasserin sind verstorben, ebenso ihr Ehemann, Kinder hatte sie keine. Einzige gesetzliche Erbin wäre somit Ihre einzige Schwester B, deren Sohn A durch das Testament die Eigentumswohnung bekommen soll.
Da in dem Testament nur der A erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass er Alleinerbe geworden ist oder ist der A testamentarischer Erbe zu 3/4 und die B durch gesetzliche Erbfolge zu 1/4 Erbin geworden?
Ich bin mir hier nicht sicher, der A stellt den Erbscheinsantrag als Alleinerbe. In den Auslegungsregeln der §§2087 ff BGB finde ich irgendwie nichts einschlägiges