Stehe mir gerade mal wieder auf dem Schlauch . Testament eines Deutschen . letzter Wohnsitz hier .
Hab testa noch nicht gesehen,Ehegatte soll handschriftlich eingesetzt sein.Eventuell Ehegattentestament.
Eröffnen klar.
Laut dem Anruf auf Geschäftsstelle benötigt Ehegatte Erbschein nur für Immobilie in Belgien.
Das würde ja bedeuten wegen Nachlassspaltung in Belgien, belgisches Erbrecht für Immobilie .
Wären wir überhaupt für Erbschein zuständig ? Hier gar kein Nachlass für den Erbschein benötigt wird.
Und wenn wir doch zuständig sined ,müsste der ja nach belgischem Erbrecht für die Immobilie beantragt werden.
Belgier können ja aber nicht frei testieren und es kann ja auch sein, wenn es Ehegattentestament ist , das mein Erblasser nur unterschrieben und nicht geschrieben hat und das kennen die Belgier nicht. Und wenn er doch selbst ge- und unterschrieben hat , muss ich die volle Einsetzung als Erbe dann umdeuten auf nur den frei testierbaren Teil ????