örtliche Zuständigkeit Vollstreckungsbescheid nach Widerspruchsrückname

  • Hallo!

    Nach Widerspruch wurde das Verfahren an unser AG X abgegeben. Der Beklagte wohnt allerdings im Bezirk des AG Y. Bevor die Zuständigkeitsfrage geklärt werden konnte, nimmt der Beklagte den Widerspruch zurück, der Kläger beantragt jetzt den Erlass des VB.
    Lt. Zöller erlässt ja "das mit der Sache befasste Prozessgericht" den VB, aber es kann doch nicht sein, dass die Abgabe bindend wäre, oder?

  • Ich habe in einer ähnlichen Sache (bei mir war zudem der Streitwert eigentlich LG-Sache) den Antragsteller angeschrieben und ihn gebeten, unsere Zuständigkeit zu begründen. Antwort steht noch aus. M.E. kann es insoweit nicht bindend sein, weil auch bei der Fortführung ohne Widerspruchsrücknahme eine Abgabe an das zuständige Gericht erfolgen kann. Das muss dann auch für den Erlass des VB gelten.

  • Ja, das dachte ich mir nämlich. Die Richterin hat sich das mit der Zuständigkeit auch gleich vermerkt, aufgrund der Rücknahme dann aber natürlich nicht weiterverfolgt.
    Dachte mir auch, ich schreib mal an und reg auch gleich Verweisungsantrag an :D
    Vielen Dank!

  • Ich muss das Thema noch ein mal rausholen, da ich jetzt den gleichen Fall habe.

    @ GuMO/ @ Tomoto:
    Waren die Hinweise erfolgreich ??
    Wer (Ri oder Rpfl) hat den Verweisungsbeschluss auf welcher Grundlage erlassen ??


    Edit: soweit ich jetzt herausgefunden habe, kann weder der Richter eine Verweisungsbeschluss, mangels Rechtshängigkeit machen, noch wäre der Rpfl hierzu berechtigt.

    Einmal editiert, zuletzt von kleinersti (24. Oktober 2014 um 14:18)

  • GuMo ist abgemeldet. ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!