Mündel im Ausland

  • Hallo,
    nach dem Tod der Mutter wurde der Stiefvater einer jetzt 14-Jährigen zum Vormund bestellt. Da er keine Rechnungslegung über die Verwendung der Renteneinkünfte seines Mündels einreichte, wurde ihm die Vermögenssorge entzogen und eine Rechtsanwältin als Ergänzungspflegerin eingesetzt.
    Kurz darauf wanderte er mit dem Mündel zu den Großeltern mütterlicherseits nach Brasilien aus. Auf Schreiben des Gerichts wird nicht mehr reagiert. Der Jahresbericht wird nicht eingereicht.
    Die Rentenstelle fordert regelmäßig Lebensbescheinigungen an, damit sie weiter die Waisenrente an die Ergänzungspfegerin auszahlen kann.
    Dieser Forderung kam der Vormund nicht nach.
    Ich habe bereits die Dt. Botschaft angeschrieben, von der er zu einem Gespräch eingeladen wurde, in dem er erklärte, er werde die Lebensbescheinigung ausgefüllt zurücksenden. Da er dies nicht tat, wurden inzwischen die Rentenzahlungen eingestellt.
    Was muss ich nun unternehmen?

  • Oijoijoijo;
    da gibts aber schon einige Threads mit demselben Thema ( = Ausland ).
    Außerdem gibts sogar einen mit demselben Namen.:eek:

    Jedenfalls ist die Auswanderung kein Grund , die Vormundschaft aufzuheben ( Palandt anm. 5 ff. zu § 1882 BGB ).
    Man müsste mal prüfen , ob Brasilien dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern ( KSÜ ) beigetreten ist.

  • Die Zusammenarbeit mit meinem Vormund gestaltet sich schwierig. Berichte werden erst nach monatelangem Erinnern eingereicht. Jetzt teilt mir der Vormund den derzeitigen Aufenthalt des 17-Jährigen nicht mit. Dieser könnte sich in den USA aufhalten. Die wenigen Angaben des Vormundes sind widersprüchlich. Anhörungstermine werden nicht wahrgenommen.

    Was kann ich machen? Zwangsgeld erscheint sinnlos, da der Vormund vermögenslos ist.

    Die Voraussetzungen für die Entlassung des Vormundes sind eigentlich gegeben.

    Nur, wie soll ich das Verfahren durchführen, wenn a) ich nicht weiß, wo sich der Minderjärhige aufhält, oder b) sich der Minderjährige in den USA aufhält.

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