Moin moin,
Ich habe folgenden Sachverhalt aus dem sich folgendes Problem ergibt:
Ein Erbscheinsantrag. Der Erblasser war Brite. Hat kein Testament hinterlassen. Geschieden. Drei Kinder. Verstorben in Portugal, zuletzt wohnhaft gewesen in Luxemburg. Es ist eine GmbH vorhanden, die ihren Sitz in dem Registerbezirk von dem hiesigen AG hat. Örtliche Zuständigkeit ist also schon einmal geklärt. Funktionelle auch, da in Niedersachsen Übertragung von § 16 Nr. 6 RpflG von Ri auf Rpfl. In dem Erbscheinsantrag, von einem deutschen Notar, da die Abkömmlinge des Erblassers allesamt in Deutschland leben, wurde beantragt, dass diese gemeinsam Erben sind.
Ich weiss nur nicht wo ich anfangen soll. Mit englischem IPR würde ich aufgrund der Staatsangehörigkeit anfangen... Allerdings ist es alles andere als übersichtlich. Zum anderen bin ich mir aufgrundlage dessen nicht sicher, in wie weit die Antragsstellerin darlegen muss, wie es zu der Erbenstellung kommt. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig auf die Sprünge helfen..
Liebe Grüße.