Hallo Ihr!
Vorab: Über die „Suche“ hab ich’s leider vergeblich versucht
Ich habe hier einen „klassischen“ Fall der Verurteilung Zug um Zug = Geldbetrag als Gegenleistung für Auflassung.
Erforderlich ist eine Klausel nach § 726 II ZPO; soweit klar.
Nur: Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass sich der Schuldner im Annahmeverzug befindet? Durch Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle eines AG, durch Bankbürgschaft oder doch durch eine „Bestätigung“ des Notars?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen