Grundstück und keine Erben = Nachlasspflegschaft?

  • Guten Morgen,

    hier wurde schon öfters diskutiert, ob eine Nachlasspflegschaft notwendig ist oder ob gleich Fiskuserbrecht festgestellt werden kann. Bei meinem Fall haben alle Erben das Erbe ausgeschlagen. Der Erblasser wohnte mit seinem Sohn zusammen in einem Haus, dass ihm und seinem Sohn je zur Hälfte gehört hat. Der Sohn wohnt weiterhin dort, ein Sicherungsbedürfnis besteht daher nicht. Da der Erblasser unter Betreuung stand hat der Betreuungsrechtspfleger durch einen Aktenvermerk (er hatte die Nachlassakte angefordert) eine Nachlasspflegerbestellung angeregt.

    Würdet ihr das in so einem Fall noch tun? Der Nachlasspfleger kann doch eh nicht viel machen, ausser das Grundstück evtl. zu verkaufen, aber die idelle Hälfte bekommt er nicht verkauft und der Sohn kann die Hälfte auch nicht kaufen, da er hoch verschuldet ist. Andererseits kann der Fiskus mit diesem Erbe ja auch nicht wirklich was anfangen.

    Wie würdet ihr hier verfahren? Ich tendiere momentan zum Fiskuserbrecht.

  • Ohne Sicherungsbedürfnis fehlt in meinen Augen eine der Voraussetzungen für Nachlasspflegschaft. Zumal der Verkauf des Grundstücks durch den Nachlasspfleger ja auch immer so ne Sache ist. Ich würde hier auch zum Fiskus tendieren. Ob der damit etwas anfangen kann, muss dich ja nicht interessieren ;)

  • ....obwohl ich bekanntlich ein Freund der Nachlasspflegschaft bin, kann man hier bei dieser Konstellation (überschuldeter Nachlass, Erben haben ausgeschlagen, Immobilie vmtl. hoch dinglich belastet etc.) wohl durchaus das Fiskuserbrecht kurzfristig feststellen...obwohl ein guter NLPfleger auch in so einem Fall durchaus schnell und sauber die Sache lösen kann, ohne dass es zu einer Vergütungsfestsetzung gegen den Fiskus kommt :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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