Guten Morgen,
hier wurde schon öfters diskutiert, ob eine Nachlasspflegschaft notwendig ist oder ob gleich Fiskuserbrecht festgestellt werden kann. Bei meinem Fall haben alle Erben das Erbe ausgeschlagen. Der Erblasser wohnte mit seinem Sohn zusammen in einem Haus, dass ihm und seinem Sohn je zur Hälfte gehört hat. Der Sohn wohnt weiterhin dort, ein Sicherungsbedürfnis besteht daher nicht. Da der Erblasser unter Betreuung stand hat der Betreuungsrechtspfleger durch einen Aktenvermerk (er hatte die Nachlassakte angefordert) eine Nachlasspflegerbestellung angeregt.
Würdet ihr das in so einem Fall noch tun? Der Nachlasspfleger kann doch eh nicht viel machen, ausser das Grundstück evtl. zu verkaufen, aber die idelle Hälfte bekommt er nicht verkauft und der Sohn kann die Hälfte auch nicht kaufen, da er hoch verschuldet ist. Andererseits kann der Fiskus mit diesem Erbe ja auch nicht wirklich was anfangen.
Wie würdet ihr hier verfahren? Ich tendiere momentan zum Fiskuserbrecht.