Hallo,
wie haltet ihr es mit den Belegen im Vereinfachten Unterhaltsverfahren?
- Laut Einwendungsformular sind die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate einzureichen. Gelten die 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem die Einwendungen erhoben werden?
Wenn Rückstände geltend gemacht werden, die länger als 12 Monate zurückliegen, wäre es da nicht logisch, dass der Antragsgegner bei Einwendung fehlender Leistungsfähigkeit auch für diese Zeiträume Belege einreichen muss?
- Laut Gesetz ist der Antragsgegner verpflichtet, über "seine Einkünfte" Belege vorzulegen. Nach dem Formblatt soll er auch für seine Ausgaben Belege einreichen. Prüft ihr da auch das Vorliegen der Belege?
LG zwecke